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News | Klima, Energie und Umwelt
28.05.2024

Update zu den Klimaschutzverträgen (KSV)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine aktualisierte Fassung zu den KSV vorgelegt. Das erste Gebotsverfahren zu den KSV ist technologieoffen angelegt. Da die finale Carbon Management Strategie (CMS) und das neue Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) noch nicht final vorliegen, werden Projekte zum Abscheiden und Speichern (CCS – Carbon Capture and Storage) und Abscheiden und Nutzen von CO2 (CCU – Carbon Capture and Utilisation) noch nicht berücksichtigt.

Sollte die CMS wie geplant zur Sommerpause vorliegen, können sich Unternehmen für CCS/CCU-Projekte für die zweite Gebotsrunde bewerben, welche für den Herbst 2024 geplant ist. Das entsprechende Vorverfahren soll bereits im Sommer 2024 beginnen.

Das BMWK empfiehlt ausdrücklich, sich mit CCS/CCU-Projekten an der zweiten Gebotsrunde zu beteiligen bzw. sich schon jetzt darauf vorzubereiten, da ungewiss ist, ob CCS/CCU-Projekte noch in den darauffolgenden Runden antragsberechtigt sind. Dies hängt davon ab, ob das BMWK künftig weitere technologie- oder sektorspezifische Vergaberunden vorsieht. Zusätzlich ist nicht absehbar, ob und wie viele Haushaltsmittel noch zur Verfügung stehen.

Das BMWK weist des Weiteren darauf hin, wie es mit reparaturbedingten Stillstandzeiten einer Anlage und deren Auswirkung auf die Erreichung der Treibhausgasminderungsvorgaben von mindestens 60 % in den ersten drei Jahren umgehen will. Diese Revisionszeiten sollen zukünftig als höhere Gewalt anerkannt werden und im Falle einer Nichterfüllung des Minderungsziels nicht berücksichtigt werden. Das BMWK verweist ebenso auf Kulanzregelungen bei der Abweichung vom Minderungsziel aufgrund eines extern bedingten Brennstoffwechsels.

Für die Kalksandsteinindustrie ist eine Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ohne CCS/CCU- Maßnahmen seitens der Kalkindustrie nicht möglich. Im Interesse der Kalksandsteinindustrie ist es im Folgenden wichtig, das die CMS und das KSpTG zeitnah vorliegen, so dass sich die Unternehmen der Kalkindustrie für CCS/CCU-Projekte in der zweiten Gebotsrunde bewerben können. Die Kalksandsteinindustrie selbst ist bis auf Weiteres nicht antragsberechtigt, da der Kreis der Antragssteller auf die energieintensiven Industriesektoren (z. B. Kalk-, Zement-, Stahlindustrie) beschränkt ist. Der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V. wird sich in Abstimmung mit dem Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) dafür einsetzen, in den Kreis der Begünstigten aufgenommen zu werden.