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Klima, Energie und Umwelt
26.03.2025

Update Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Aktualisiertes Merkblatt (Februar 2025)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das „Merkblatt für das EnEfG“ aktualisiert. Das aktuelle Merkblatt enthält folgende Änderungen:

Konkretisierung des Unternehmensbegriffs:

  • Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
  • Dazu gehören auch Einheiten, die eine handwerkliche Tätigkeit als Einzelpersonen oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.
  • Der europäische Unternehmensbegriff geht somit von einer funktionalen Betrachtungsweise aus.
  • Diese hat eine organisatorische Komponente (Handeln durch eine Einheit) und eine tätigkeitsbezogene Komponente (wirtschaftliche Tätigkeit).
  • Eine Gewinnerzielungsabsicht hingegen ist für das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht erforderlich.
  • Auch Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können daher grundsätzlich wirtschaftlich tätig und zur Durchführung eines Energieaudits oder zur Einrichtung eines Managementsystems als Unternehmen verpflichtet, sein.

Die Version vom 12. Februar 2025 ist hier abrufbar.