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Bauanwendung
29.01.2025

Entwurf zur DEGA-Richtlinie 103-2 "Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 2" erschienen

Der zweite Teil der DEGA-Richtlinie 103 „Schallschutz im Wohnungsbau“ wurde im Herbst vom Fachaus-schuss Bau- und Raumakustik der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) erstellt.

Den Entwurf finden Sie hier. 

Zusammen mit dem bereits veröffentlichten ersten Teil sollen diese beiden Richtlinien die bisherige DEGA-Empfehlung 103 „Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis“ aus dem Jahr 2018 ersetzen. Hierzu haben wir bereits im Herbst berichtet.

Der zweite Teil der Richtlinie enthält die Regelungen zum Schallschutzausweis, die im bisherigen Dokument unter dem Absatz III geführt wurden. Die größte Änderung zum Dokument aus 2018 ist die Einführung von "raumbezogenen" und "bauteilbezogenen" Kenngrößen zur Klassifizierung des Schallschutzes. Bis zur finalen Veröffentlichung des zweiten Teils ist der Absatz III („Schallschutzausweis“) in der bisherigen DEGA-Empfehlung 103 (2018) weiterhin gültig.

Die überarbeitete DEGA-Richtlinie 103 und die neue Fassung der VDI 4100 beschreiben beide Vorschläge zum erhöhten Schallschutz in Gebäuden. Aktuell wird eine Zusammenführung der beiden Regelwerke angestrebt, um zukünftig eine Klassierung des Schallschutzes von Wohngebäuden deutschlandweit in einem Dokument zu regeln. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen und hilft dabei, in der Planungspraxis einheitliche Regelungen bezüglich des anzustrebenden Schallschutzniveau definieren zu können.